Der Vorstand der Interessengemeinschaft Privater Milchverarbeiter Bayerns äußert sich besorgt über die Zustimmung des Bundesrates zu einem Entscheidungsantrages des Landes Hessen, der ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung für Rinder vorsieht.
Trotz der vorgesehenen Übergangsfrist von zwölf Jahren werde dies Folgewirkungen insbesondere auf die kleinen landwirtschaftlichen Familienbetriebe in den südlichen Gebieten Bayerns und im Berggebiet haben. Prinzipiell hätten die betroffenen kleinen und familiengeführten Betriebe ausreichend Zeit, den Entwicklungsschritt von der Anbinde- auf die Laufstallhaltung zu vollziehen, oftmals fehle es aber an den grundsätzlichen Möglichkeiten. Dies liege daran, dass gerade in den alpennahen Regionen der Raum für Erweiterungen oder Vergrößerungen von Gebäuden im Dorf schlichtweg fehle und gleichzeitig ein Neubau entweder aus Kostengründen oder aufgrund hoher Auflagen nicht möglich sei. Gleichzeitig ist ein täglicher Austrieb der Tiere heute vielfach nicht mehr möglich, weil das Verkehrsaufkommen zu hoch ist bzw. Verschmutzungen oder temporäre Verkehrsbehinderungen heute öffentlich schlichtweg nicht mehr toleriert werden, schreibt der Verein in einer Mitteilung. Häufig bleibe den betroffenen Betrieben in Folge nur noch die Einstellung der Milcherzeugung und dies könne langfristig deutlich negative Auswirkungen auf unsere Kulturlandschaft und das gewohnte Bild in den Dörfern haben.
Nach Meinung des Verbandes gilt es auch Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, die durch solche, nur in Deutschland gültigen, Regelungen entstehen, da die Anbindehaltung in Europa insbesondere in ost- bzw. südeuropäischen Ländern noch weit verbreitet ist.
„Wir sind grundsätzlich für eine Verbesserung des Tierschutzes und sehen auch, dass nicht jeder Anbindestall tiergerecht ist. In jedem Fall sind aber Alternativen und entsprechende Begleitmaßnahmen zu prüfen. Konkret könnte die diesbezügliche Vorgehensweise der Schweiz hier auch für uns vorbildhaft sein“, fasst Christian Schramm als Vorsitzender des Verbandes das aktuelle Meinungsbild im Verband zusammen.
Der Verband fordert die Bundesregierung eindringlich auf, vor dem weiteren Verfolgen des Gesetzgebungsverfahrens mögliche Begleitmaßnahmen und auch Alternativen intensiv zu eruieren. Hierzu sollten neben Vertretern der Milcherzeuger auch Tierärzte, Beratungsorganisationen, Vertreter von Verbraucherorganisationen und des Handels sowie idealerweise auch Vertreter der Schweiz und Österreichs zu einem Fachgespräch geladen werden. Nach Auffassung der Interessensgemeinschaft ist dies in jedem Fall besser als per Gesetz eine Situation zu schaffen, deren Auswirkungen für bestimmte, wenn auch räumlich begrenzte, Regionen nicht abzuschätzen sind. Ein Ausstieg, so die Mitglieder des Verbandes, ist grundsätzlich langfristig möglich, aber nur wenn hierfür ein passender Gesamtrahmen geschaffen wird.
Die privat geführten Unternehmensgruppen Bergader, Jäger, Meggle, Müller und Zott sind Mitglieder der Interessengemeinschaft privater Milchverarbeiter Bayerns e. V.. Die Mitgliedsunternehmen verarbeiten gemeinsam in Bayern eine Milchmenge von über 1,6 Mrd. kg. Damit repräsentieren diese Unternehmen allein bei Betrachtung der in Bayern verarbeiteten Milchmengen einen beachtlichen Anteil der bayerischen privaten Milchwirtschaft.