„Vor dem Hintergrund eines nach wie vor bestehenden hohen Infektionsdrucks aus angrenzenden Regionen besteht die Gefahr, dass es zu einem erneuten Eintrag der Blauzungenkrankheit nach Baden-Württemberg kommen kann. Die Fortsetzung der freiwilligen Schutzimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen das Blauzungenvirus BTV 4 und 8 empfehle ich daher weiterhin sehr dringend – zumal Baden-Württemberg noch für dieses Jahr die Anerkennung des Freiheitsstatus bei der Blauzungenkrankheit für das ganze Land anstrebt“, sagte Agrarminister Peter Hauk MdL in Stuttgart.
Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StiKo Vet) weist auf das Risiko eines erneuten Eintrages von BTV 4 und BTV 8 nach Deutschland und auf die anhaltende Notwendigkeit hin, Rinder und kleine Wiederkäuer durch eine Impfung gegen das Blauzungenvirus vor der Erkrankung zu schützen. „Durch die Schutzimpfung kann eine Erkrankung empfänglicher Tiere vorgebeugt werden. Zudem ist dann das Verbringen geimpfter Tiere aus einem Restriktionsgebiet unter erleichterten Bedingungen möglich“, erläuterte Minister Hauk.
Tierhalter, die ihre Tiere freiwillig gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen wollen, sollten die Anzahl und Art der zu impfenden Tiere bei ihrem Betreuungstierarzt anmelden. Die Impfstoffbestellung und Impfung wird von dem Tierarzt vorgenommen.
Finanzieller Ausgleich
„Im Jahr 2022 wird es wieder eine finanzielle Unterstützung durch das Land Baden-Württemberg und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg für die Impfungen bei Rindern, Schafen und Ziegen geben. Die Tierseuchenkasse wird bei Rindern 0,50 € und bei Schafen 0,25 € pro Impfvorgang erstatten. Ebenso unterstützt das Land Baden-Württemberg die Impfung bei Rindern mit 0,50 €, bei Schafen mit 0,25 € und bei Ziegen mit 0,40 € pro Impfvorgang“, so Minister Hauk.