Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert die Entscheidung des Bundeskartellamtes zum Milchlieferstreik. Der DBV forderte das Kartellamt auf, nicht einseitig Landwirte zurechtzuweisen, sondern konsequent die Verstöße des Lebensmitteleinzelhandels gegen das Verbot, Marktmacht missbräuchlich auszuüben, zu verfolgen.
Das Kartellamt hatte gestern den Boykottaufruf des Bundesverbandes Deutscher Milchviehhalter (BDM) im Frühsommer kritisiert und mit Bußgeldern gedroht, falls es erneut zum Streik kommen sollte. Gleichzeitig zweifelte das Kartellamt die richtige Berechnung des vom BDM geforderten Basispreises an. So könnten die Milchviehhalter nicht nur oberhalb des Basispreises kostendeckend wirtschaften.
Für das Bundeskartellamt gibt es derzeit nur zwei mögliche Wege den Milchmarkt zu organisieren. Entweder durch den freiwilligen Zusammenschluss von Erzeugern, etwa in Genossenschaften und Erzeugergemeinschaften, oder mit gesetzlichen Vorgaben bzw. Einschränkungen wie etwa bei der Milchquotenregelung. Der DBV sieht vor allem in der Stärkung der (genossenschaftlichen) Molkereien gegenüber dem Handel.