Seit diesem Jahr unterliegen landwirtschaftliche Milchabgabeautomaten in Deutschland dem Mess- und Eichgesetz, weshalb ungeeichte Bestandsautomaten ohne Belegdrucker nachzurüsten oder auszutauschen waren. Als einziges Bundesland hat Bayern die von 2018 bis 2022 geltende bundesweite Aussetzung der Eichpflicht bis Ende 2023 verlängert.
Auf Drängen von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hat nun das zuständige bayerische Landesamt für Maß und Gewicht diese Übergangsregelung noch einmal „über 2023 hinaus bis auf Weiteres“ verlängert. Im Klartext: Milcherzeuger in Bayern, die einen Teil ihrer Milch direkt vermarkten, können ungeeichte Milchabgabeautomaten ohne Belegdrucker auch ab 2024 nutzen.
Zudem plant Aiwanger , eine Bundesratsinitiative, die eine dauerhafte Aufhebung der Eich- und Bonpflicht für Landwirte und deren Milchabgabeautomaten vorsieht.
Unnötige und hohe Kosten gefährden die Wirtschaftlichkeit
Aiwanger begründet seinen Vorstoß damit, dass eine Nachrüstung oder der Austausch der alten Milchautomaten für Landwirte unnötige und sehr hohe Kosten verursacht. So liegen die Investitionen in neue Milchautomaten ohne Pasteurisierungsanlage, Milchkannen und Ausstattung des Gebäudes laut Aiwanger bei rund 25.000 €. „Bei einer Neu- und Ersatzbeschaffung eines Automaten gerät die Wirtschaftlichkeit des Milchverkaufs in eine enorme Schieflage“, warnt der Minister. Gleichzeitig steige seit längerem die Nachfrage nach unbehandelter frischer Milch direkt vom Bauernhof. "Die Milchtrinker schätzen das wertvolle und gesunde Naturprodukt mit vielen wertvollen Inhaltsstoffe, weil es direkt aus der Region kommt", so der Minister. "Neue Vorgaben lassen die Milch für Erzeuger und Verbraucher gleichermaßen versauern."