Der Ministerrat in Bayern hat beschlossen, Erleichterungen für die Weideschlachtung zu fordern. Das teilt die bayrische Staatskanzlei mit.Die Bundesregierung werde im Zuge einer Bundesratsentschließung aufgefordert, zusätzliche Ausnahmeregelungen für eine Schlachtung im Haltungsbetrieb zu ermöglichen.
Aktuell ist nur bei ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern die Weideschlachtung ohne zugelassene Schlachteinheit erlaubt, so die Staatskanzlei. Daher will die bayrische Regierung Ausnahmeregelungen für andere Haltungsformen, beispielsweise für saisonweise im Freien gehaltene Rinder und Schweine, schaffen.
Die Initiative soll erreichen, dass Landwirte ihre Tiere zukünftig noch häufiger in vertrauter Umgebung tierschonend schlachten lassen können. Dies soll sich auch positiv auf die Fleischqualität auswirken.Gleichzeitig würde damit die Anwendung traditioneller Methoden auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen gestärkt. Denn Weideschlachtung sei oft mit einer direkten Vermarktung verbunden. Dies führe zu kurzen Wegen, stärke die bäuerliche Landwirtschaft und ermögliche Verbrauchern den Erwerb regionaler Produkte.