In Heek im Kreis Borken sind aktuell drei von vier Bullenmastbetriebe eines Unternehmers von einem Ausbruch des Bovinen Herpesvirus 1 (BHV1) betroffen. Die Untersuchung von Blutproben hat einen hohen Durchseuchungsgrad des Tierbestandes ergeben. Laut Informationen des Kreis Borken wurde für insgesamt 1.544 Tiere in Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen die Abgabe zur Schlachtung angeordnet.
Den Anlass für die Blutproben gab ein Fresseraufzuchtbetrieb, der ebenfalls zu der Unternehmensgruppe gehört. Dort sind zuvor ebenfalls BHV1-Fälle entdeckt worden. Der Fresseraufzuchtbetrieb befindet sich in einem benachbarten Landkreis.
Verschleppung durch Tiertransporte
Die einzelnen Betriebsstätten sind durch regelmäßige Tierlieferungen eng miteinander verbunden. Hinweise darauf, dass weitere Betriebe in näherer Umgebung an der Verschleppung des Virus beteiligt sind, gibt es aktuell nicht.
Infizierte Tiere tragen das Virus lebenslang in sich und stellen ein hohes Risiko für die Verbreitung dar. Eine Keulung der Tiere in den betroffenen Betrieben ist daher zur Aufrechterhaltung des bundesweiten IBR-Freiheitsstatus notwendig. Da das Rinderherpesvirus nicht auf Menschen übertragbar ist und die Tiere nicht klinisch erkrankt sind, bestehen gegen die Schlachtung und den anschließenden Verzehr keine Bedenken.
Sämtliche Milchviehbetriebe in der Nähe untersuchen monatlich ihre Tiere über Tankmilchproben im Rahmen der „freiwilligen Vereinbarung über Maßnahmen zur Prävention und frühzeitigen Erkennung von BHV-1-Infektionen im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Kreis Borken“, die im Juni 2022 abgeschlossen wurde.
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