Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) gibt in einer aktuellen Stellungnahme Empfehlungen zur Blauzungenkrankheit.
Sie weist auf die anhaltende Notwendigkeit hin, Rinder und kleine Wiederkäuer durch eine Impfung gegen das Blauzungenvirus vor der Erkrankung zu schützen. Nachdem am 13.12.2018 im Landkreis Rastatt die Blauzungenkrankheit, d.h. eine BTV-8-Infektion amtlich festgestellt wurde, wurde am 17.12.2018 wieder eine erste Restriktionszone für diesen Serotyp ausgerufen. Mittlerweile umfasst der Restriktionsbereich das gesamte Bundesland Baden-Württemberg, das Saarland, das gesamte Bundesland Rheinland-Pfalz sowie Teile Südhessens und Nordrhein-Westfalens.
Angesichts der Einrichtung der BTV-Restriktionszonehält die StIKoVet an ihrer Impfempfehlung vom Februar 2016 fest. Es ist zu erwarten, dass es in Deutschland mittelfristig auch zum Nachweis von BTV des Serotyps-4 kommen wird. Insofern ist eine Impfung sowohl gegen BTV-8 wie auch BTV-4 anzustreben.
Ziel der Impfung ist:
1. Schutz vor der klinischen Erkrankung. Die Blauzungenkrankheit lässt sich durch die aktive Serotyp-spezifische Immunisierung empfänglicher Wiederkäuer mit hoher Sicherheit verhindern. Insbesondere den Tierhaltern hochgradig empfänglicher Arten, d.h. kleiner Wiederkäuer, ist die Impfung aus Gründen des Tierwohls zu empfehlen.
2. Vermeidung von Handelsrestriktionen. Aufgrund des Verbringungsverbotes nicht geimpfter nicht untersuchter Wiederkäuer ergibt sich für die Tierhalter, die Wiederkäuer aus Restriktionszonen heraus verbringen wollen, die Notwendigkeit zu impfen oder die Tiere rechtzeitig vor dem Verbringen labordiagnostisch untersuchen zu lassen. Auf eine sorgfältige, tierbezogene Dokumentation der Impfung in HI-Tier ist zu achten.
Die komplette Stellungnahme lesen Sie hier.