Dies hat Dr. Gerd Müller, Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, in einer Fragestunde im Bundestag zugesichert. Zusätzlich hätten sich die drei Firmen, denen der Zuschlag für die Impfstofflieferung erteilt worden sei, verpflichtet, schwerwiegende Schäden in großer Anzahl in einem Bestand auszugleichen.
Für bereits infizierte Tiere stellte Müller klar, dass diese nur per Ausnahmegenehmigung von der Imfpung befreit werden können. Dazu müsse auf jeden Fall der eindeutige Nachweis erbracht werden, dass das Tier erkrankt sei, so Gerd Müller. Die Impfverordnung lasse diese Ausnahme zu. Grundsätzlich sollten jedoch alle Rinder geimpft werden, betonte der Staatssekretär.