Seit dem 15. Februar ist Deutschland offiziell frei von der Blauzungenkrankheit. Nach nationalem Recht sind Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit in freien Gebieten erlaubt. Darauf weist Dr. Birgit Jahn, Leiterin des Tierseuchenmanagement des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) jetzt in einem aktuellen Interview mit dem Landwirtschaftlichen Wochenblatt Westfalen-Lippe hin.
Die Verunsicherung der Landwirt über den Rechtsrahmen der Blauzungen-Impfung sei jedoch berechtigt. Laut Dr. Jahn befinde sich Deutschland im Moment noch in einer Zwischenphase. Denn nach europäischem Recht sei eine Impfung in offiziell blauzungen-freien Regionen verboten. Dieser Widerspruch soll aber in rund zwei Wochen gelöst werden, so Dr. Jahn weiter. Denn dann tage das Europäische Parlament über die Regelungen zur Impfung in blauzungen-freien Regionen. Schließlich habe man auch in Brüssel eingesehen, dass Impfungen auch in diesen Gebieten sinnvoll seien. Denn die Krankheit könne auch in diesen Gebieten schnell zurück kehren. Eine Kontrolle der Übertragung von Insekten sei nahezu unmöglich. Zudem sei die Impfung im Handel mit Drittstaaten erforderlich.
Dr. Jahn empfiehlt deshalb insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen mit regelmäßigem Weidegang sowie Milchkühe weiterhin zu impfen.