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BTV

Blauzungenkrankheit: Abkommen mit Spanien geschlossen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Vereinbarung zum Verbringen von Kälbern aus BTV-Restriktionsgebieten nach Spanien bekanntgegeben.

Lesezeit: 1 Minuten

Nachdem das BMEL mit den Niederlanden und Italien Kriterien zum Handel von Rindern aus Restriktionsgebieten geschlossen hat (top agrar berichtete), gibt es nun auch ein Abkommen mit dem Spanischen Landwirtschaftsministerium.

Das Abkommen tritt am 03.06.2019 in Kraft und regelt den Handel mit unter 70 Tage alten Kälbern: Demnach ist ein Handel ohne vorherige PCR-Untersuchung möglich, wenn das Muttertier aus einem geimpften Bestand kommt und selbst vor der Belegung geimpft wurde. Erhieltdas Muttertier erst während der Trächtigkeit eine Impfung, muss das Kalb innerhalb von sieben Tagen vor dem Handel nach Spanien mittels PCR negativ auf das Virus getestet werden. Hat das Muttertier keine Impfung erhalten, muss das Kalb mindestens 14 Tage vor dem Handel mittels PCR negativ untersucht werden und von der Untersuchung bis zur Verbringung mit einem Insektizid behandelt werden.

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Alle Bedinungen für den Handel von Kälbern nach Spanien finden Sie hier.

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