Mischfuttermittel dürfen nach dem neuen EU-Futtermittelrecht künftig nicht mehr mit Aussagen zur Vermeidung oder Linderung von Krankheiten beworben werden. Darauf wies Dr. Uwe Bornholdt von der Deutschen Tiernahrung Cremer GmbH bei einer Fach-Tagung des Landesarbeitskreis Fütterung Baden-Württemberg vergangene Woche in Ulm hin. Möglich seien jedoch bestimmte Claims, d.h. Behauptungen für ein Futtermittel aufzustellen. Diese Claims könnten sich z. B. auf eine bestimmte Substanz, die im Futtermittel enthalten ist, beziehen oder auf spezifische ernährungsphysiologische Eigenschaften hinweisen. Allerdings müssten die Claims belegbar sein und dem Anwender des Futters verständlich sein, so Bornholt. Mit dem neuen Futtermittelrecht, das Anfang 2009 auf EU-Ebene verabschiedet wurde, ist die offene Deklaration bei Mischfuttermittel künftig nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Vielmehr werden die Einzelfuttermittel wieder in absteigender Reihenfolge ohne Angabe von Prozenten angegeben. Nur, wenn das Einzelfuttermittel besonders herausgehoben wird, muss der prozentuale Anteil genannt werden. Ziel des neuen Futtermittelrechts ist es, einheitliche Regeln für das Inverkehrbringen und den Gebrauch von Futter zu schaffen. Wie das neue Futtermittelrecht konkret in deutsches Recht umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
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