Der Landwirtschaftsausschuss hat über einen Änderungsvorschlag zur neuen Geimeinsamen Agrarpolitik abgestimmt, um Landwirte besser vor Preisschwankungen zu schützen.
Das sind die wichtigsten Änderungen zur Milch:
- Lieferbeziehung (Artikel 148): Alle Milchkaufverträge müssen Angaben zur Menge, Preis und Zeitraum enthalten. Der Preis kann fix sein oder sich z. B. nach den Produktionskosten richten. Sanktionen, wenn Landwirte die vertraglich vereinbarte Milch-menge nicht einhalten, sind verboten. Genossenschaften sind weiter von schriftlichen Verträgen befreit, wenn ihre Satzungen ähnliche Regelungen enthalten.
- Bonus und Malus: Anreizprogramme, um in Überschusssituationen die Milchmenge zu drosseln, sollen möglich bleiben. Künftig kann es zudem Strafen für Milcherzeuger geben, die ihre Produktion ausdehnen. Beide Maßnahmen sollen künftig auch für andere landwirtschaftliche Erzeugnisse gelten und im Einzelfall entschieden werden.
- Bündelung: Milcherzeugergemeinschaften sollen künftig bis zu 4,5 % (aktuell 3,5 %) der EU-Milchmenge bündeln dürfen. Die Grenze von maximal 33 % der nationalen Milchmenge bleibt.
- Bezeichnung: Die EU will den Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte stärken.
Nach der Europawahl wird das neue Europäische Parlament darüber diskutieren. Es könnte noch Änderungen geben. Branchenvertreter rechnen nicht vor Jahresende mit Ergebnissen.