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Bundesrat ändert Tuberkuloseverordnung

Heute hat der Bundesrat eine Änderung der Tuberkuloseverordnung beschlossenen. Für den DBV bedeutet dies einen wichtigen Schritt für den Verbraucherschutz, da die Organkontrollen am Schlachthof intensiviert werden.

Lesezeit: 1 Minuten

Heute hat der Bundesrat eine Änderung der Tuberkuloseverordnung beschlossenen. Für den DBV bedeutet dies einen wichtigen Schritt für den Verbraucherschutz, da die Organkontrollen am Schlachthof intensiviert werden. Durch den effektiven Einsatz neuer Diagnostikmethoden könnten schneller Ergebnisse erzielt und genutzt werden, so der Verband am Freitag. Deutschland ist seit 1997 anerkannt frei von Rindertuberkulose. In den vergangenen Jahren hätten diverse Mitgliedstaaten in der EU über ein Wiederaufflackern der Tuberkulose beim Rind berichtet, erklärt der Bauernverband weiter. Auch Wildbestände spielten als Reservoir dieses Krankheitserregers eine Rolle. Nur wenn einem Verdacht rechtzeitig durch gründliche Untersuchung des Herkunftsbestandes nachgegangen werde, könne eine unbemerkte Wiedereinschleppung der Rindertuberkulose in deutsche Bestände verhindert werden. Damit die Landwirte vor einer Ansteckung durch ihre Tiere geschützt würden, seien sie auf die Erkenntnisse der Schlachthofkontrollen dringend angewiesen. Für den Menschen bestehe durch die Pasteurisierung der Milch keinerlei Gefahr einer Ansteckung.

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