Um die Genehmigung nicht zu gefährden, sollten neugeborene Kälber jetzt konsequent bis zum 20. Lebenstag beprobt und auf BVD untersucht werden. Darauf weist Dr. Hans-Jürgen Seeger vom Tiergesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg hin. Auch ältere Tiere ohne Status seien dringend zu beproben, denn sonst erhalte der Betrieb keinen Freiheitsstatus.
Zu den Vorgaben der EU gehört ab jetzt außerdem ein Impfverbot und für Betriebe in BVD-freien Zonen auch ein Einstallverbot für geimpfte Tiere. Nur so könnten Erreger-Reservoirs gefunden werden, denn die Analytik unterscheide nicht zwischen Impfantikörpern und Antikörpern durch eine natürliche Infektion.
In Baden-Württemberg traten in den letzten beiden Jahren nur noch zwei BVD-Fälle auf. Der Landkreis Ravensburg, in dem 2020 der letzte Ausbruch stattfand, wurde aus dem EU-Antrag ausgenommen. Hier soll ein Tilgungsprogramm laufen. Das ist auch für neun Landkreise in Bayern geplant. Der übrige Freistaat sei bereits BVD-frei, teilt das bayerische Landwirtschaftsministerium auf Anfrage mit.
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