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Süddeutschland

BVD: Haben alle Tiere einen Status?

Baden-Württemberg und Bayern sind bei der BVD-Bekämpfung fast am Ziel. Sie haben für große Teile ihrer jeweiligen Gebiete bei der EU-Kommission den Status BVD-frei beantragt.

Lesezeit: 1 Minuten

Um die Genehmigung nicht zu gefährden, sollten neugeborene Kälber jetzt konsequent bis zum 20. Lebenstag beprobt und auf BVD untersucht werden. Darauf weist Dr. Hans-Jürgen Seeger vom Tiergesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg hin. Auch ältere Tiere ohne Status seien dringend zu beproben, denn sonst erhalte der Betrieb keinen Freiheitsstatus.

Zu den Vorgaben der EU gehört ab jetzt ­außerdem ein Impfverbot und für Betriebe in BVD-freien Zonen auch ein Einstallverbot ­für geimpfte Tiere. Nur so könnten Erreger-Reservoirs gefunden werden, denn die Analytik ­unterscheide nicht zwischen Impfanti­körpern und Antikörpern durch eine natürliche ­Infektion.

In Baden-­­Würt­­temberg traten in den letzten beiden Jahren nur noch zwei BVD-Fälle auf. Der Landkreis Ravensburg, in dem 2020 der letzte Ausbruch stattfand, wurde aus dem EU-Antrag ausgenommen. Hier soll ein Tilgungsprogramm laufen. Das ist auch für neun Landkreise in Bayern geplant. Der übrige ­Freistaat sei bereits BVD-frei, teilt das bayerische Landwirtschaftsministerium auf An­frage mit.

Dieser Artikel erschien in der Juniausgabe von top agrar Südplus 06+07/2021. Jetzt testen.

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