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BY und BW prüfen Rückforderung von 50 Mio. €

Nachdem die EU-Kommission von den Molkereien in Bayern und Baden-Württemberg insgesamt 50 Mio. € zurückfordert, prüfen die beiden Ministerien nun den Vorgang.

Lesezeit: 2 Minuten

Nachdem die EU-Kommission von den Molkereien in Bayern und Baden-Württemberg insgesamt 50 Mio. € zurückfordert (top agrar berichtete), prüfen die beiden Ministerien nun den Vorgang.


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Gegenüber top agrar erklärte ein Sprecher des bayerischen Landwirtschaftsministeriums: "In Bayern geht es um rund 19 Mio. € aus dem Sondervermögen der Milch- und Fettwirtschaft in Bayern und um rund 16 Mio. € an Landesmitteln – beides zuzüglich Verzinsung. Betroffen ist der Zeitraum 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2012.

Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass die im genannten Zeitraum auf Grundlage des Milch- und Fettgesetzes gewährten Beihilfen – anders als im Zeitraum 2001 bis 2006 – nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind. Verwendet wurde das Geld für die Milchgüte-Untersuchung, zu der die Molkereien nach der Milchgüte-Verordnung verpflichtet sind. Diese Untersuchungen hat im Auftrag der Molkereien der Milchprüfring Bayern durchgeführt. Der Beschluss der EU-Kommission wird derzeit rechtlich geprüft. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, werden wir gemeinsam mit den milchwirtschaftlichen Verbänden die weiteren Schritte festlegen."


Etwas ähnliches erklärte ein Sprecher des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums gegenüber top agrar: "Betroffen ist eine Summe von etwa 15 Mio. € für den Zeitraum 2007 bis 2012. Dieses Geld stammt ausschließlich aus der Milch-Umlage. Im Gegensatz zu den deutschen Behörden ist die Kommission bei der Prüfung zu der Auffassung gekommen, dass die Maßnahme "Milchgüteprüfung" im Zeitraum 2007 bis 2012 nicht mehr mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sei. Für den Zeitraum 2001 - 2006 stellte die Kommission fest, dass eine Übereinstimmung mit dem EU-Beihilferecht geben war. Das Geld wurde ausschließlich für die Durchführung der Milchgüteprüfung verwendet. Nach Auffassung der EU-Kommission sind die Begünstigten daher die baden-württembergischen Molkereien, in deren Auftrag die Untersuchungen durchgeführt wurden. Die baden-württembergischen Molkereien waren in dem seit 2011 laufenden Verfahren vom MLR vertrauensvoll einbezogen und informiert. Derzeit wird der Beschluss der Kommission vom 18.09.2015 geprüft. Das MLR und die betroffenen baden-württembergischen Molkereien haben vereinbart, diesen Beschluss zunächst intern zu prüfen, um anschließend in einer gemeinsamen Besprechung die weiteren Schritte festzulegen."

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