Grund sind Bestrebungen von Wirtschaftsvertretern auf EU-Ebene die strikte Trennung von Milch und Soja in Frage zu stellen. Die Verbraucher könnten sich bislang darauf verlassen, dass das Produkt Milch von Kühen stamme, so der DBV.
Die Bezeichung "Milch" sei durch die EU-weit geltende Bezeichnungsschutzverordnung geschützt und tierischen Produkten vorbehalten. Ausnahmen seien nur unter sehr eng gefassten Voraussetzungen möglich. Ganz bewusst gehöre der Begriff "Sojamilch" nicht zu den Ausnahmen, so dass eine derartige Produktbezeichnung für Sojagetränke unzulässig sei.
Beim Einkauf einer Milchtüte könne also keine Verbrauchertäuschung oder Verwechslung mit pflanzlichem Sojaerzeugnis erfolgen. Zudem wies der DBV darauf hin, dass das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) Sojanahrung nur nach ärztlicher Empfehlung bei Säuglingen anzuwenden sei. Selbst bei einer Unverträglichkeit von Milchsorten rate das BfR von einem Ersatz der Milch durch Soja ab.
DBV: Sojamilch ist keine Milch (31.12.07)