Wesentliche Punkte des Begleitprogramms sind:
• Direkte Stärkung der Wettbewerbskraft der Milchviehbetriebe durch eine verbesserte Investitionsförderung. • Ausgleich der Standortnachteile in Mittelgebirgs- und Grünlandregionen durch Maßnahmen der Ersten und Zweiten Säule der EU-Agrarpolitik. • Honorierung der Rinder- und Milchviehhaltung bei der Pflege und Erhaltung lebendiger Kulturlandschaften. • Aus- und Umbau der Agrarumweltmaßnahmen mit direktem Bezug zur Förderung der Rinderhaltung in traditionellen und sensiblen Gebieten.
Der DBV fordert aktuell: • Die EU-Milchmarktordnung bis 2015 unverändert beizubehalten (derzeit keine Quotenerhöhung, vielmehr europaweit Saldierung), • keine Erhöhung der Modulation und der Degression • und keine weitere Senkung des Außenschutzes über die GAP-Reform hinaus.
Die Finanzierung des Begleitprogramms soll über einen Milchfonds stattfinden, so wie es auch das Europaparlament fordert. Betrugen die Marktausgaben für den Milchbereich noch 2004 ca. 3 Milliarden Euro, sind sie 2008 (unter Einbeziehung der Strafabgaben) faktisch verschwunden. Diese frei gewordenen Mittel sollten das struktur- und förderpolitische Begleitprogramm für Milchviehbetriebe speisen.