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DBV: EU-Hilfspaket für Milcherzeuger zügig umsetzen

Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) muss das von der EU auf den Weg gebrachte und national kofinanzierte Unterstützungsprogramm für Milcherzeuger so ausgestaltet werden, dass eine möglichst schnelle Auszahlung der Mittel an die Betriebe gewährleistet werden kann.

Lesezeit: 3 Minuten

Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) muss das von der EU auf den Weg gebrachte und national kofinanzierte Unterstützungsprogramm für Milcherzeuger so ausgestaltet werden, dass eine möglichst schnelle Auszahlung der Mittel an die Betriebe gewährleistet werden kann.


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„Wie auch in anderen EU-Mitgliedstaaten, sollten in diesem Programm die Möglichkeiten genutzt werden, zukunftsorientiert in den nationalen Milchsektor zu investieren. Aktive Landwirte müssen möglichst zeitnah Unterstützung erhalten. Die Preiskrise erfordert sofortiges Handeln. Ausgestaltung und Antragsverfahren müssen diesem Ziel gerecht werden“, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken im Vorfeld der Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern.


Das im Juli beschlossene europäische Hilfsprogramm stellt 350 Mio. Euro für entsprechende Maßnahmen bereit, die von den Mitgliedstaaten gestaltet und umgesetzt werden sollen. In Deutschland stehen für die Umsetzung 58 Mio. EUR aus EU-Mitteln zur Verfügung, die mit Mitteln aus dem nationalen Haushalt aufgestockt werden sollen.

 

Eine weitere Komponente des europäischen Paketes ist ein Ausschreibungsverfahren, für das insgesamt 150 Mio. EUR zur Verfügung stehen und mit dem ab Oktober 2016 die Verringerung der Milchproduktion in der Europäischen Union unterstützt werden soll. Dies wird nach Einschätzung des DBV starke Mitnahmeeffekte in der gesamten EU auslösen. „Diese Mittel drohen damit an denjenigen Milcherzeugern vorbeizugehen, die weitermachen wollen und eine Zukunftsperspektive suchen“ kritisiert Krüsken das Konzept.

 

Die Europäische Union wird ab Oktober 2016 Milchbauern eine Beihilfe in Höhe von 14 Cent je Kilogramm für die Anlieferungsmengen gewähren, die sie im Vergleich zum Vorjahr verringern. Der Deutsche Bauernverband hat jetzt die bislang bekannten Details des Programmes auf seiner Homepage veröffentlicht. Diese Angaben werden laufend aktualisiert, sobald sich Änderungen ergeben sollten.


Der Verband erwartet, dass insbesondere aussteigende Milchviehbetriebe die Beihilfe in Anspruch nehmen werden. Für landwirtschaftliche Unternehmer, die auch in Zukunft in der Milchproduktion verbleiben, ist die Beihilfehöhe zu gering, da sie nicht die fixen Kosten deckt. Betriebe, die in den vergangenen Monaten Investitionen in Betrieb genommen haben, werde keine realistische Möglichkeit haben, um von den Beihilfen zu profitieren. Zudem erfolgt die erst Ende März 2017 zu erwartende Auszahlung zu spät, um tatsächlich in der jetzigen Krise unterstützend wirken zu können.

 

Dennoch geht es aus Sicht von Krüsken darum, dass möglichst viele aktive Milchbauern in Deutschland von der Beihilfe profitieren. „Hier sind nun die für die Durchführung zuständigen Landesbehörden in der Pflicht. Die Leistungsfähigkeit der Bundesländer darf nicht dafür entscheidend sein, welcher Landwirt grundsätzlich Zugriff auf dieses Programm hat. Uns ist dabei bewusst, dass der von der EU vorgesehene Zeitplan äußerst ambitioniert ist, denn schon zum 21. September 2016 wird die erste Antragsfrist für die Landwirte enden.“


Interessierte Landwirte sollten schon jetzt die nötigen Unterlagen vorbereiten, um ab dem 12./13. September die Anträge rechtzeitig stellen zu können. Eine Überzeichnung des Programmes ist bereits für die erste Ausschreibungsrunde wahrscheinlich. Derzeit befinden sich die bislang bekannt gewordenen Rechtsakte in der internen Abstimmung in der EU-Kommission. Änderungen an diesen Texten sind sehr unwahrscheinlich, jedoch nicht gänzlich auszuschließen.

 

Detaillierte Informationen zum EU-Hilfspaket sowie zur Antragsstellung finden Sie unter www.bauernverband.de/eu-hilfspaket-milch.

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