Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht seine Positionen durch das Gutachten des Instituts für Ernährungswirtschaft (ife) in Kiel zur Gestaltung der Lieferbeziehungen bestätigt. Das Gutachten zeigt unterschiedliche Ansprüche und Wünsche an die Milchlieferbeziehungen (top agrar berichtete).
Erzeuger und Molkereien sollen Menge planen
Aus Sicht des DBV bedarf es daher grundsätzlich keiner staatlichen Einheitslösungen. Ziel des Milchsektors müsse es vielmehr sein, durch eine zeitgemäße Gestaltung der Lieferbeziehungen Schwankungen am Markt zu begegnen. Um in Deutschland die Anwendung von Artikel 148 zu verhindern, sollten Molkereien und Milcherzeuger endlich nachfrageorientierter eine gemeinsame Mengenplanung und Mengenabstimmung vornehmen, schreibt der DBV in einer Mitteilung. Eine bessere Balance zwischen den Absatzchancen von Milchprodukten einerseits und dem Rohmilchangebot andererseits wäre sowohl im Interesse der Molkereien als auch der Milchbauern.
Anwendung von Artikel 148 verhindern
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Verbände des Milchsektors in dieser Woche aufgefordert, bis zum Herbst 2019 eine Strategie 2030 vorzulegen (top agrar berichtete) – auch wenn die Strategie 2030 und die Gestaltung der Lieferbeziehungen für den DBV nicht zwingend inhaltlich zusammengehören. Die Strategie 2030 darf aus Sicht des Bauernverbandes jedoch nicht allein ein Papiertiger bleiben, dessen Ziel es ist, die Anwendung des Artikels 148 zu verhindern. Die Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie des deutschen Milchsektors sei nur sinnvoll, wenn alle Beteiligten tatsächlich das Ziel verfolgen, den Sektor zukunftsorientiert und mit Blick auf die bereits bestehenden sowie kommenden Herausforderungen aufzustellen. Die Themen Absatzförderung, Branchenkommunikation und Standardsetzung ggf. organisiert über einen anerkannten Branchenverband stehen dabei ganz oben auf der Agenda des DBV.