Das Verwaltungsgericht Köln gibt einem Bauern im Streit um die Milchsonderbeihilfe Recht, berichtet der Deutsche Bauernverband. Das Gericht folge in der Urteilsbegründung weitgehend der Argumentation des klagenden Milchbauern und wertete die Nichtgewährung der Beihilfe durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) trotz der vollumfänglich nachgewiesenen Voraussetzungen als unverhältnismäßig.
Der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Udo Hemmerling, fordert daher einen schnellen und finalen Abschluss dieses Streits: „Angesichts der eindeutigen Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtes sollte das Verfahren nun nicht durch eine Berufung weiter in die Länge gezogen werden. Die betroffenen Landwirte erwarten eine schnelle Klärung ihres Anliegens für eine Maßnahme, die zur Bewältigung der Preiskrise im Jahr 2016 durchgeführt wurde.“
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hatte die im Jahr 2017 durchgeführte Milchsonderbeihilfe einigen hundert Landwirten verwehrt, weil diese ein bestimmtes Formblatt nicht verwendet hatten, sonst jedoch alle Voraussetzungen zur Gewährung der Milchsonderbeihilfe eingehalten und gegenüber der BLE nachgewiesen hatten.
Der Deutsche Bauernverband hatte betroffenen Mitgliedern hierzu einen Musterwiderspruch zur Verfügung gestellt.