Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die Bestrebungen der EU, Milcherzeuger in der Lebensmittelkette zu stärken und dies auch im EU-Recht zu verankern, begrüßt, sieht jedoch die Gefahr einer ausufernden Bürokratie.
Hintergrund des EU-Vorhabens ist das Auslaufen der Milchquotenregelung im Jahr 2015. Laut DBV wird derzeit ein entsprechender Vorschlag der Brüsseler Kommission im Europäischen Parlament diskutiert, wobei als ein Instrument Verträge zwischen Milchbauern und Molkereien sowie zwischen Erzeuger- und Branchenorganisationen zur Stärkung der Milchproduzenten vorgesehen sind.
Diese Ansätze sind nach Ansicht des DBV zwar begrüßenswert, bringen jedoch keine wesentlichen Neuerungen für die Milchbauern in Deutschland. Durch das bestehende nationale Marktstrukturgesetz werde hierzulande bereits vieles von den Vorhaben der EU praktiziert.
Deshalb setzt sich der DBV nach eigenen Angaben intensiv dafür ein, die Erfahrungen der deutschen Milchbauern in die Änderung der EU-Rechtssprechung einzuflechten. Gleichzeitig lehnt es der Bauernverband ab, im EU-Recht verpflichtende Verträge mit Vorgaben zur Geltungsdauer des Milchpreises vorzuschreiben.
Verpflichtende Verträge wären auf Einhaltung der verbindlichen Vertragselemente zu kontrollieren, so ein Argument. An die Nichteinhaltung wären darüber hinaus Sanktionen zu knüpfen, was zu allererst einmal viel neue Bürokratie bedeute. Hilfreicher wären dagegen Musterverträge mit Angaben zum Milchpreis, Liefermenge und Vertragslaufzeiten, sofern diese freiwillig angewendet werden könnten, so der DBV. Es habe sich gezeigt, dass Verträge an die einzelbetriebliche Situation genau angepasst werden müssten. AgE