Das Deutsche Milchkontor begrüßt die Entscheidung des Bundeskartellamtes, das gegen DMK geführte Musterverfahren wegen den Lieferbedingungen bei der Rohmilcherfassung einzustellen (top agrar berichtete).
Die Lieferbedingungen von DMK seien in der Milchwirtschaft absolut üblich. Sie sichern einerseits den bäuerlichen Betrieb im ländlichen Raum sowie andererseits betriebswirtschaftlich belastbare Planungen der Molkerei, und damit auch im Interesse beider Seiten deren Investitions- und Zukunftsfähigkeit, schreibt die Molkerei in einer Stellungnahme.
Die DMK Group begrüßt, dass das Bundeskartellamt explizit die von der DMK-Vertreterversammlung im Juni 2017 beschlossene Satzungsänderung in der Begründung anführt. Sie biete jedem Mitglied die Möglichkeit, die zweijährige Andienungspflicht auf ein Jahr zu reduzieren.
DMK habe klare Ziele: Das Unternehmen will einen guten Milchpreis auszahlen können und sich gleichzeitig gut entwickeln. Nur die garantierte Kombination einer umfassenden und ständigen Absatzgarantie für die mitgliedschaftlichen Milcherzeuger einerseits und einer effizienten Werksauslastung, Produktion und Vertriebsplanung auf Seiten der Molkerei, könne die Existenz der bäuerlichen Betriebe und eine qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Molkereiprodukten sichern.