Einzelne ehemalige Mitglieder des Deutschen Milchkontors (DMK) sind darüber verwundert, dass sie noch ein Audit zum DMK-Qualitätsprogramm auf ihrem Hof durchführen lassen sollen – obwohl sie nicht mehr zum DMK liefern oder gar keine Kühe mehr haben.
Mitte Juni hat Deutschlands größte Molkerei alle Betriebe angeschrieben, die 2016 zu Ende 2018 gekündigt haben. Das DMK will diesen Betrieben jetzt das Geschäftsguthaben auszahlen. Etwa 15 % dieser Betriebe hatten nach Aussage der Molkerei die Bonuszahlungen zum Milkmaster 2016, 2017 sowie 2018 höher eingeschätzt als die Auditergebnisse zeigen. Das zu viel gezahlte Milchgeld fordert das DMK nun von den Betrieben zurück und verrechnet es mit der Auszahlung der Geschäftsguthaben.
Einzelne Betriebe verweigern ein Audit. Diesen will das DMK erneut eine nachträgliche Auditierung innerhalb der nächsten zwei Monate anbieten, ansonsten den ausgezahlten Bonus aus den Jahren 2016 bis 2018 komplett zurückfordern und mit dem Geschäftsguthaben verrechnen.
Milkmaster-Audit gewünscht, aber noch nicht durchgeführt
Dann gibt es noch Betriebe, die die Milchproduktion zum Beispiel 2016 eingestellt haben. Obwohl die Betriebsleiter mit einem Audit einverstanden sind, konnte aufgrund der Fristen bei der Molkerei noch keines stattfinden. Trotzdem hat das DMK in einem Schreiben schon einmal vorsorglich mitgeteilt, gegebenenfalls sämtlichen Bonus aus dem Jahr 2016 zurückzufordern. Aus Sicht der Landwirte ist das eine ungeschickte Form der Kommunikation.
Jetzt will das DMK aber auch auf diesen Betrieben kurzfristig noch ein Audit für das Jahr 2016 durchführen. Die Betriebsleiter sollen dazu alle relevanten Unterlagen aus 2016 bereithalten, wie z.B. Grundfutteranalysen und Besuchsprotokolle vom Tierarzt. Das dürfte nicht immer einfach sein, aber DMK-Sprecher Oliver Bartelt verspricht: „Wir werden eine Überprüfung immer den Umständen des Einzelfalls angemessen vornehmen.“
Die Molkerei weist darauf hin, dass bisher viele Betriebe aufgrund der Auditergebnisse sogar eine Nachzahlung bekommen hätten. Und sie betont, dass die Überprüfung der Milkmaster-Selbsteinschätzung durch ein unabhängiges Audit ein Muss sei.
DMK und DBV sind unterschiedlicher Meinung
Rechtlich scheint das tatsächlich so zu sein, zumindest für Betriebe, die das DMK Ende 2018 verlassen haben. Betrieben, die zum 31.12.2017 oder früher beim DMK gekündigt haben, müssen hingegen kein Audit und auch keine Nachforderung zulassen, hat der Deutsche Bauernverband (DBV) schon Anfang März in einem internen Rundschreiben mitgeteilt (top agrar berichtete). Das DMK sieht das anders. Sprecher Bartelt: „Über unterschiedliche Auffassungen im Einzelfall sind DMK, DBV und Landesverbände im bewährten vertrauensvollen Dialog.“