Auf der Vertreterversammlung des Deutschen Milchkontors (DMK) am Mittwoch dieser Woche in Hannover gab es intensive Diskussionen. Alle Anträge auf eine Satzungsänderung lehnten die Vertreter aber mit großer Mehrheit ab, berichten Teilnehmer der Versammlung gegenüber top agrar.
Gut 70 % der etwa 420 DMK-Vertreter nahmen an der Versammlung teil. Sie stimmten über folgende Anträge ab:
Kündigungsfrist auf 1 Jahr verkürzen
Antrag: Der Milcherzeuger muss schriftlich kündigen. Der Antrag muss der Genossenschaft aber nur 12 statt bisher 24 Monate vor Schluss des Geschäftsjahres vorliegen.
Ergebnis: Die Vertreter lehnten den Antrag mit 70 % der gültig abgegebenen Stimmen ab.
Kündigungsfrist 2 Jahre – Milchlieferung wird 12 Monate vor Ausscheiden freigestellt
Antrag: Mit einem schriftlichen Antrag kann sich das kündigende Mitglied im zweiten Kündigungsjahr von der Milchlieferpflicht befreien lassen. Das Mitglied darf die Milch dann zu einem anderen Unternehmen liefern. Die Genossenschaftsanteile werden aber erst nach Ablauf der zweijährigen Kündigungsfrist ausgezahlt.
Ergebnis: Die Vertreter lehnten den Antrag mit 60 % der gültig abgegebenen Stimmen ab.
Einführung eines A-/B-Milchpreismodells
Antrag: Die Geschäftsführung soll ein A-/B-Milchpreismodell einführen. Der B-Preis soll sich dabei an der Spotmarkt-Notierung orientieren.
Ergebnis: Nur 14 % der gültig abgegebenen Stimmen votierten für ein A/B Modell.
Milchlieferordnung kann nur durch Vertreterversammlung geändert werden
Antrag: "Änderungen der Milchlieferordnung sowie weitere Erzeuger- und Qualitätsregeln zur Sicherstellung eines marktgerechten Angebots und von Milchlieferverträgen sowie gemeinsame Verkaufsregeln und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ werden von der Vertreterversammlung verabschiedet.
Ergebnis: Die Vertreter lehnten den Antrag mit 70% der gültig abgegebenen Stimmen ab.
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