Nach Frankreich und Italien will nun auch Griechenland eine verpflichtende Herkunftsangabe für Milch und Milchprodukte einführen. Auch eine Kennzeichnung für Fleisch in verarbeiteten Produkten, ähnlich wie sie bereits in Frankreich gilt, wird angestrebt.
Der griechische Landwirtschaftsminister Evangelos Apostolou reichte einen entsprechenden Gesetzentwurf Ende September im Parlament ein. Apostolou begründete sein Vorhaben mit einer nötigen höheren Transparenz des Marktes und dem Verbraucherschutz. Der Wettbewerb werde durch die niedrigen Preise für Importware verzerrt, so der Minister. Er kritisierte eine hohe Zahl „nicht identifizierbarer Produkte“.
Die Regelung soll nach Möglichkeit ab 2018 greifen. Laut dem Gesetzesentwurf sollen dann die Herkunft der Rohmilch sowie das Land der Verarbeitung und Verpackung angegeben werden müssen. Dabei soll vor allem dem Umstand vorgebeugt werden, dass griechische Spezialitäten mit importierter Milch hergestellt und dann als griechische Ware verkauft werden.
Im Falle von Fleisch soll die bisherige Herkunftskennzeichnung erweitert werden. Neben dem Ursprungsland der Tiere und dem Land, in dem diese gemästet wurden, will Apostolou nun auch das Land, in dem die Tiere geschlachtet wurden, extra aufgeführt wissen. Der Gesetzentwurf sieht ferner eine Verpflichtung für Abnehmer von frischen und verderblichen landwirtschaftlichen Erzeugnissen vor, dem Erzeuger die entsprechende Rechnung innerhalb von höchstens 60 Tagen nach seiner Erteilung zu zahlen. Anderenfalls soll eine Geldstrafe in Höhe von 30 % des Rechnungsbetrags drohen.