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Hessen: Neuer Erlass zum Enthornen

Bei der Kälberenthornung müssen Landwirte in Hessen ab dem 1. Januar 2017 verbindlich Beruhigungs- und Schmerzmittel einsetzen. Darauf weist das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hin. „

Lesezeit: 3 Minuten

Bei der Kälberenthornung müssen Landwirte in Hessen ab dem 1. Januar 2017 verbindlich Beruhigungs- und Schmerzmittel einsetzen. Darauf weist das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz hin.

 

„Jede Maßnahme, die Tieren Schmerzen und Stress erspart, ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu mehr Tierwohl in der Landwirtschaft. Darum verpflichten wir die hessischen Landwirtinnen und Landwirte, vom 1. Januar 2017 an bei der Enthornung von Kälbern neben Schmerzmitteln auch Sedativa einzusetzen“, sagt Staatssekretärin im Hessischen Landwirtschaftsministerium, Dr. Beatrix Tappeser. „Für viele wird sich damit nichts ändern: Bereits im Februar 2015 hatten wir eine freiwillige Vereinbarung mit Landwirtinnen und Landwirten geschlossen, vor Enthornungen Schmerz- und Beruhigungsmittel zu verabreichen“, betonte Dr. Tappeser.

 

Mit dem nun herausgegebenen Erlass zur Enthornung setzt Hessen einen Beschluss der Agrarministerkonferenz um. Im Frühjahr 2015 hatten die Länderministerinnen und -minister sich in Bad Homburg darauf geeinigt, eine schmerzlose und möglichst stressfreie Enthornung per Erlass anzuordnen. „Wir haben den hessischen Betrieben bewusst Zeit eingeräumt, sich auf diese neue Regelung einzustellen“, sagte die Staatssekretärin. Für viele Landwirtinnen und Landwirte, aber auch für Veterinärinnen und Veterinäre war der Einsatz von Schmerz- und Beruhigungsmitteln ein neues Verfahren. Zur Unterstützung der Betriebe wurden daher  Beratungen und Schulungen durchgeführt. „Zugleich konnten wir durch unsere freiwillige Vereinbarung nicht nur ein Umdenken anstoßen, sondern auch sicherstellen, dass sich die Situation für die Kälber bei der Enthornung in den hessischen Ställen im Sinne des Tierwohls und der artgerechten Haltung verbessert“, so Dr. Tappeser.

 

„Natürlich wäre mir eine Abschaffung der Enthornung lieber. Ich verstehe aber auch die Forderung der Landwirtinnen und Landwirte nach einem funktionierenden Arbeitsschutz“, sagte die Staatssekretärin. Denn bei der derzeit gängigen Stallhaltung von Rindern kann es zu Verletzungen von Mensch und Tier durch Hornstöße kommen. Daher entscheiden sich die meisten Landwirtinnen und Landwirte für eine Enthornung ihrer Kälber. Mit dem Erlass stellt das Land Hessen nun sicher, dass dabei sowohl Stress als auch Schmerzen bei den Tieren minimiert werden. Der Einsatz von Sedativa und Schmerzmitteln wird kontrolliert. Bei Verstößen kann es zu Kürzungen von EU-Agrarmitteln kommen.

 

Das Enthornen oder das Verhindern des Hornwachstums bei Kälbern ist zulässig, wenn die Tiere nicht älter als sechs Wochen sind. Dabei muss der Landwirt oder die Landwirtin alle Möglichkeiten ausschöpfen, die das Leiden oder die Schmerzen der Tiere reduzieren.

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