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Ist Spaltenboden tierschutzwidrig?

Unter Nordrhein-Westfalens Kälbermästern rumort es. Grund ist ein Erlass des NRW-Landwirtschaftsministeriums, der vorsieht, dass die Kälbermäster die Rutsch- und Trittsicherheit der Hartholz- sowie Betonspaltenböden in ihren Ställen gewährleisten müssen.

Lesezeit: 2 Minuten

Unter Nordrhein-Westfalens Kälbermästern rumort es. Grund ist ein Erlass des NRW-Landwirtschaftsministeriums, der vorsieht, dass die Kälbermäster die Rutsch- und Trittsicherheit der Hartholz- sowie Betonspaltenböden in ihren Ställen gewährleisten müssen.


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Derzeit erfüllten diese Böden die Anforderungen vielfach nicht, so der zuständige Tierschutzreferent des NRW-Landwirtschaftsministeriums Dr. Friedhelm Jaeger gegenüber top agrar. Laut Erlass sollen die Kälbermäster die Böden durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. dem Einfräsen von Rillen oder einem Gummibelag, rutschfest und trittsicher gestalten. Zusätzlich stelle sich die Frage, ob diese Hartholz- und Betonspaltenböden ohne zusätzliche Liegeflächenausstattung als ausreichend bequem anzusehen sind.


Bereits in der vergangenen Woche diskutierten die betroffenen Landwirte auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Kälbermäster über den neuen Erlass. Wie das Landwirtschaftliche Wochenblatt Westfalen-Lippe berichtet, haben einige Betriebe bereits ein Schreiben vom Veterinäramt erhalten, in dem sie aufgefordert wurden, innerhalb von sechs Wochen ein Konzept zur Umgestaltung der Böden vorzulegen. Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach, drohe ihnen nicht nur die Schließung des Stalls, sondern auch eine Kürzung der EU-Prämien.


Der Vorsitzendes des Bundesverbandes, Michael Beneke, bezeichnete den Erlass als "tierschutzpolitischen Aktionismus". Er verwies darauf, dass es für die empfohlenen Maßnahmen in Deutschland bisher zu wenig praktischen Erfahrungen geben würde. In den Niederlanden gäbe es zwar ähnliche Forderungen an die Kälbermäster, allerdings würden hier erst einmal umfangreiche Untersuchungen zur optimalen Gestaltung der Böden erfolgen. Erst danach mache es Sinn, über mögliche Verbesserungen in vertretbaren Zeitabläufen zu diskutieren und sich auf Änderungen zu verständigen, betonte Beneke. Kurzfristige Investitionen wären nur teuer und würden nicht sicherstellen, ob sie den Tierschutzforderungen entsprechen.


Im Übrigen, so Beneke, gelten die Tierschutzvorschriften für alle Kälber, nicht nur für die Mastkälber, sondern auch für die Aufzucht von Fressern und Kälbern, die ebenfalls auf Spalten stehen.


In der kommenden Woche wollen Kälbermäster und Vertreter des NRW-Landwirtschaftsministeriums in einem Treffen den Erlass besprechen und über die Folgen diskutieren.

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