Für eine lebhafte Diskussion auf dem DBV-Milchforum in Berlin sorgten die Zwischenergebnisse der Sektoruntersuchung "Milch" des Bundeskartellamtes. Birgit Krueger vom Kartellamt stellte die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung kurz vor: - Kritische Bestandsaufnahme des derzeitigen Vertragsverhältnisses von Milcherzeugern zu genossenschaftlichen und privaten Molkereien wichtig. - Langfristige Lieferverträge und hohe Marktransparenz müssen geprüft werden (schaden insbesondere den Milcherzeugern). - Ebenso muss die derzeitige Ermittlung des Milchgeldes über Vorgaben der Verhandlungspartner (von oben nach unten) oder Durchschnittspreise umliegender Molkereien geprüft werden. - Landwirte nutzen Möglichkeit, regional begrenzte Milcherzeugergemeinschaften zu bilden (sind vom Kartellamt erlaubt) nicht. - Derzeit gibt es keine Anhaltspunkte, dass Lebensmitteleinzelhandel kartellrechtswidrig bei Molkereiprodukten gehandelt hat. - Marktstufenübergreifende sowie überregionale Preis- und Mengenabsprachen (z. B. Milch-Board) sind klarer Verstoß gegen das Kartellrecht. Insbesondere die Aufforderung, Milcherzeuger sollten über regionale Liefergemeinschaften ihre Position gegenüber der Molkerei stärken, sorgte bei einigen Genossenschafts-Molkereien für Irritationen. "Genossenschaften sind eine Liefergemeinschaft \- offen und transparent", brachte beispielsweise Rudolf Heidhues, Vorstandsmitglied der Humana-Milchunion, ein. Zudem sei es nicht möglich, Liefergemeinschaften innerhalb einer Genossenschaft mehr Milchgeld zu zahlen als den Mitgliedern.
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