Das Bundeskartellamt sieht insbesondere die langfristige Bindung der Erzeuger an eine Molkerei, die verbreiteten Andienungs- und Abnahmepflichten für die gesamte produzierte Milch sowie Referenzpreissysteme sehr kritisch. „Es ist nicht ausgeschlossen, dass wir solche Vertragsbedingungen auch einmal genauer überprüfen“, machte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, in einem Gespräch mit Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern, deutlich.
Backhaus und Mundt diskutierten unter anderem die Frage, wie sich die Vertragsbeziehungen zwischen Erzeuger und Molkereien gestalten lassen, damit beide Vertragspartner auch tatsächlich von der Zusammenarbeit profitieren. „Schon vor einigen Wochen habe ich mich in dieser Angelegenheit an den Präsidenten des Bundeskartellamts gewandt, da das finanzielle Risiko im Wertschöpfungsprozess vor allem auf den Schultern der Rohstofflieferanten, also den Milch- und Schweinebauern, lastet. Das Geld machen am Ende Molkereien, Logistikunternehmen sowie der Lebensmitteleinzelhandel. Hier muss es zu einer gerechteren Verteilung kommen. In den gegenwärtigen Strukturen ist das offenbar nicht möglich, deshalb muss die Position der Erzeuger gestärkt werden. Außerdem darf es nicht sein, dass Produkte unter Einstandspreis im Einzelhandel verkauft werden und Rabattschlachten auf Kosten der Landwirte geführt werden. Sollte sich die negative Preisentwicklung fortsetzen, wird dadurch langfristig die Landwirtschaft in MV zerstört“, betonte Dr. Backhaus in einer Mitteilung.
Der Milchmarkt ist derzeit von EU-weit wachsenden Milcherzeugungsmengen gekennzeichnet. Insbesondere seit Aufhebung der Quotenregelung im April 2015 wird in einigen Regionen deutlich Gas gegeben. In den Niederlanden hat die Milchanlieferung im vergangenen Jahr einen neuen historischen Höchststand erreicht. Die bisherige Rekordmarke von 12,9 Millionen Tonnen unmittelbar vor der Einführung des Quotensystems 1984 wurde um rund 0,4 Millionen Tonnen übertroffen. „Der Markt nimmt diese Mengen zwar auf, aber nur zu sehr geringen Preisen. Erschwerend hinzu kommt die Nachfrageschwäche in China bzw. den Erdöl exportierenden Ländern und das Russland-Embargo“, so der Minister.
Für MV sind die Vertrags- und Lieferkonditionen ein wesentlicher Baustein: „Eine neue gesetzliche Mengenregulierung sehen wir dabei nicht als hilfreich an, da bisher keine Quote Preisschwankungen verhindern konnte“, sagte Dr. Backhaus. Mundt kritisierte in diesem Zusammenhang, dass die staatliche Mengensteuerung in Gestalt der Milchquote im vergangenen Jahr weggefallen sei, ohne dass sich dies in den Verträgen zwischen Erzeugern und Abnehmern niedergeschlagen habe. „Wir müssen zu Lieferbeziehungen kommen, die einen Wettbewerb der Molkereien um die Rohmilch zulassen. Nur dann kann eine Mengensteuerung durch den Markt wirklich greifen“, so der Präsident des Bundeskartellamts in der Mitteilung.
Um für künftige Krisensituationen besser gewappnet zu sein, verständigten sich Backhaus und Mundt darauf, ihre Zusammenarbeit in der Sache künftig weiter zu intensivieren. Dr. Backhaus kündigte darüber hinaus an, das Thema auf den Agraministerkonferenzen im April und September, für die MV in diesem Jahr den Vorsitz übernommen hat, fokussiert im Blick zu behalten, um gemeinsam mit anderen Bundesländern zu abgestimmten und praktikablen Lösungen zu kommen.