Frage: Vor einiger Zeit haben wir unsere Milchkühe verkauft und mästen jetzt die restlichen Rinder. Die Färsenaufzucht war als Nachzucht für die Milchkühe schon immer auf dem Betrieb etabliert. Als ich beim Veterinäramt meldete, dass ich ca. 30 Tiere ins Ausland verkaufen will, warf man mir Folgendes vor: Ich hätte die Färsenaufzucht nicht gemeldet und würde die Färsen somit illegal mästen. Hätte ich die Umstellung von Milch- auf Fleischproduktion anzeigen müssen?
Antwort:Ja, die Forderung des Veterinäramtes ist rechtens. Wer Tiere hält, hat dies laut Viehverkehrsverordnung der zuständigen Behörde, in diesem Fall dem Veterinäramt, anzuzeigen. Der Tierhalter muss neben Namen, Adresse, voraussichtlicher Tierzahl und Standort auch die Nutzung der Tiere angeben. Ändert sich einer der Punkte, hat der Tierhalter das zu melden. Auf den Internetseiten des Veterinäramtes finden Sie Formulare dafür.
Verändern Sie den Bestand, müssen Sie das innerhalb von sieben Tagen melden. Dazu müssen Sie Folgendes angeben:
- Betriebsnummer,
- Ohrmarkennummer,
- Zugangsdatum mit Ausnahme des Geburtsdatums,
- Abgangsdatum,
- verkaufen Sie Ihre Rinder ins Ausland, müssen Sie das Land ebenfalls angeben.
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