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Mehr Tierschutz in der Stallbauförderung

Die Förderung von Stallbauten wird künftig stärker an Tierschutzanforderungen ausgerichtet. Das geht aus dem neuen Rahmenplan 2014 bis 2017 für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) hervor.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Förderung von Stallbauten wird künftig stärker an Tierschutzanforderungen ausgerichtet. Das geht aus dem neuen Rahmenplan 2014 bis 2017 für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) hervor.


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Der zuständige Planungsausschuss (PLANAK) hat beschlossen, dass die bisherige Regelförderung im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) durch eine Basisförderung (Teil A) ersetzt wird. Die neue Basisförderung enthält einen Investitionszuschuss von bis zu 20 % der Investitionskosten. Wer diese Förderung in Anspruch nehmen will, muss bestimmte Anforderungen an tiergerechte Haltung, die bereits schon im AFP festgelegt sind, erfüllen. Außerdem gibt es die neue Premiumförderung (Teil B), für die zusätzlich besondere Anforderungen an den Tierschutz beim Stallbau gelten. Diese wird mit bis zu 40% gefördert.


Die Länder können die Fördersätze um bis zu 5 % selbst aufstocken. Der Abstand zwischen Basisförderung und Premiumförderung muss 20 % betragen und in der Rinderhaltung nur 10 %. In der Umsetzung dieser Vorgabe haben die Länder weitgehend freie Hand.


Für die Milchviehhaltung bedeutet das für die Basisförderung, dass die nutzbare Stallfläche in Laufställen mindestens 5,5 m2je Großvieheinheit betragen muss und für jedes Tier eine Liegebox bereitzustellen ist. Die Liegeplätze müssen ausreichend und mit geeigneter trockener Einstreu oder anderem komfortschaffendem Material eingestreut werden. In der Kälberhaltung müssen die Kälber unter anderem ab der 5. Lebenswoche in Gruppen gehalten werden, damit die Basisförderung genehmigt wird. Wer die Premiumförderung in Anspruch nehmen will, muss seinem Milchvieh Auslauf ermöglichen.


Kritisch zu dem neuen Förderprogramm äußerte sich die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken. Ihrer Meinung nach kommt die artgerechte Tierhaltung in den Fördergrundsätzen zu kurz. Der DBV bezeichnet die künftige Investitionsförderung als „regionalen Flickenteppich“, der völlig unakzeptabel sei. Angesichts der weltweit knappen Nahrungsmittel und in Zeiten der Energiewende sei es völlig falsch, die Investitionsförderung auf eine Extensivierung der Landwirtschaft auszurichten. Hohe Erträge müssten nachhaltig erzeugt werden. Ressourcen- und damit auch Klimaeffizienz müssten deshalb das Hauptziel der Investitionsförderung bleiben, mahnt der Bauernverband. (AgE)

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