Die Bundesregierung will an ihrem im Klimaschutzgesetz und Klimaschutzprogramm vorgezeichneten Weg festhalten, bei dem jeder Sektor verbindliche Treibhausgasbudgets einhalten soll.
"In der Landwirtschaft müssen ausgehend vom Basisjahr 2020 die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 12 Mio. t CO2-Äquivalente gemindert werden. Dazu gehört auch eine Verringerung des Methanausstoßes aus landwirtschaftlichen Quellen", heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Die Tierhaltung sei für 61 % der deutschen Methanemissionen verantwortlich.
Seit 1990 sei der Methanausstoß in der Landwirtschaft um etwa 25 % gesenkt worden. Dennoch emittiere die Rinder- und Milchviehhaltung 30 Mio. t CO2-Äquivalent, die gesamte Viehhaltung verursache 34 Mio. t CO2-Äquivalent. Dies entspreche einem Anteil von 3,6 bzw. 4,12 % an den Gesamtemissionen Deutschlands.
Zur Methanreduktion sieht die Bundesregierung eine bessere Reststoffnutzung vor, etwa durch Biogasanlagen. Eine Reduktion der Viehbestände sei allerdings nicht geplant! Auch die CH4-Sequenzierung, bei der Methan im Weideboden gespeichert werden soll, habe hierzulande kein großes Potenzial.
Der Anteil von Methan an den gesamten Treibhausgasemissionen liege in Deutschland seit 2010 zwischen 6,1 und 6,3 %, weltweit seien es 18 %.