Seit 1. Januar gilt das Eichgesetz auch für Milchverkaufsautomaten. Die Geräte müssen nun nicht nur geeicht sein, sondern dem Kunden auch einen Bon ausdrucken.
Doch noch immer hadern Direktvermarkter mit der neuen Vorgabe, so wie Thomas Schäfer aus Bodelshausen im Kreis Tübingen. Er ist seit 24 Jahren im Geschäft mit dem Milchdirektabsatz, sagte er dem SWR. Dass er aber für 8.000 € eine neue Milchtankstelle anschaffen musste, hält er nach wie vor für eine „unnötige Investition“.
Denn anders als bei der Benzintankstelle sehe doch jeder Kunde, wieviel Milch aus dem Automaten kommt. Es habe sich noch niemand bei ihm beschwert, weil die Milchflasche nicht voll genug war, sagt Schäfer.
Verstoß kann teuer werden
Etwa 500 € Strafe müssen Landwirte zahlen, wenn sie keinen eichfähigen Milchautomaten haben, der einen Bon drucken kann, berichtet der SWR unter Berufung auf das Regierungspräsidium Tübingen weiter. Das Amt ist für alle Milchautomaten in Baden-Württemberg zuständig. Die Behörde geht davon aus, dass sie bis zu 350 Automaten regelmäßig auf Eichfähigkeit überprüfen muss. Oftmals müssten die Landwirte aber keine neuen Milchtankstellen anschaffen. Es genüge, die alten nachzurüsten.
Das habe bei ihm allerdings nicht geklappt, sagt Thomas Schäfer. Der Hersteller seines Automaten habe kein Interesse nachzurüsten. Er wolle lieber einen neuen Milchautomaten kaufen. Und der kommt erst jetzt wegen Lieferschwierigkeiten. Schäfer hofft, dass das Amt bis dahin noch ein Auge zudrückt.
20 Liter Milch am Tag muss er dann verkaufen, damit der Automat sich langfristig lohnt. Immerhin kann das neue Gerät die Milch dann auch kühlen.