Paukenschlag in der Milch-Branche: Künftig könnten Milchlieferverträge mit einer klaren Angabe zu Milchmenge und Milchpreis für jeden Milcherzeuger verbindlich sein – egal, ob er an eine Privatmolkerei oder an eine Genossenschaft liefert. Das geht aus möglichen Änderungen des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung hervor, auf die sich EU-Kommission, Parlament und Rat verständigt haben.
Nach top agrar-Informationen könnten sich in den Milchlieferbeziehungen folgende Punkte ändern:
- Ein Mitgliedstaat kann schriftliche Milchlieferverträge vorschreiben, in denen verbindlich Milchmengen und Milchpreise für eine bestimmte Liefermenge fixiert sind. Genossenschaften sollen zwar davon befreit sein, aber nur, wenn die Satzung Regelungen mit gleicher Wirkung enthalten. Die Verordnung sieht eine Mindestvertragsdauer von sechs Monaten vor.
- Schreibt ein Mitgliedstaat keine schriftlichen Verträge vor, kann ein Landwirt oder eine Erzeugerorganisation einen solchen Vertrag individuell vom Abnehmer verlangen. Offen ist noch, ob das auch für Genossenschaften gilt.
Die Bundesregierung und die Bundesländer hatten bei den Diskussionen in der Milchkrise vehement Änderungen bei den Milchlieferbeziehungen gefordert, um schneller auf Marktkrisen reagieren zu können. Der Bundesregierung scheint es nun gelungen zu sein, diese Position auch in Brüssel durchzusetzen, hat top agrar aus gut informierten Kreisen erfahren.
Auch der Deutsche Bauernverband hatte sich für Änderungen in den Milchlieferbeziehungen eingesetzt. Er sieht deshalb seine Forderungen durchgesetzt, langfristige Preise für zumindest Teilmilchmengen erreicht zu haben.
Der Milchindustrie-Verband und der Deutsche Raiffeisenverband hatten sich immer gegen staatliche Eingriffe in die Milchlieferbeziehungen ausgesprochen.