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MIV: Milchbauern brauchen besonnenes Handeln der Politik

„Überlegungen, wie sie derzeit einige Landesminister anstellen, sind kontraproduktiv. Sie erhöhen die Bürokratie, aber nicht den Milchauszahlungspreis“, sagt Eckhard Heuser vom Milchindustrie-Verband. „Im Übrigen sollte den Milcherzeugern nicht vorgegaukelt werden, dass solche Überlegungen realistisch seien."

Lesezeit: 3 Minuten

Zur aktuellen Diskussion über Lösungen für den Milchmarkt teilt der Milchindustrie-Verband mit: "Mit dem Wegfall der Milchquoten-Regelung in der Europäischen Union, im April 2015, betrat die europäische Milchwirtschaft den freien, globalen Markt. Die Entscheidung hierüber war eine gemeinsame; der Schritt entsprach dem politischen Willen aller Beteiligten und der Überzeugung, dass die Teilnahme am freien, weltweiten Markt die richtige Option ist, um diesem Teil der europäischen Land- und Lebensmittelwirtschaft langfristig ein Überleben und ein gutes Auskommen zu sichern.



Die nahezu zeitgleich mit dem Wegfall der Quote in Europa eingetretene Krise an den Welt-Milchmärkten war nicht vorhersehbar und hat komplexe politische und wirtschaftliche Ursachen. Ihre Auswirkungen sind gravierend; für Erzeuger ebenso wie für Verarbeiter.



Seit nunmehr fast einem Jahr decken die erwirtschafteten und an die Milchviehalter ausgezahlten Milchpreise nicht mehr die Kosten und sind damit für viele Landwirte ruinös.



Als Molkereien - gleich ob genossenschaftlich oder privat geführt - teilen wir nicht nur die Sorge unserer Landwirte und Lieferanten. Wir stehen im Dialog mit den Milcherzeugern und zu unserer Verantwortung, alles dafür zu tun, um schnellstmöglich wieder ein Milchgeld auszahlen zu können, das angemessen widerspiegelt, was auf den Höfen geleistet wird und was den Wert des Rohstoffs Milch ausmacht.



Dieses Ziel einer Stabilisierung des Marktes und der Rückkehr zu einer angemessenen Wertschöpfung in der deutschen und europäischen Milchwirtschaft sollte indes ausdrücklich und ausschließlich unter Weiterverfolgung des eingeschlagenen Weges erfolgen. So schwer die derzeitige Krise ist, darf sie nicht dazu verleiten, zu wie auch immer gearteten staatlichen Eingriffen und, wie auch immer zeitlich befristeten gesetzlichen Reglementierungen zurück zu kehren. Wir wissen, dass global zu viel Milch auf dem Markt verfügbar ist. Aktuell gibt es jedoch deutliche Anzeichen für sinkende Anlieferungsmengen bei den Molkereien.



„Überlegungen, wie sie derzeit von einigen Landesministerien angestellt werden, sind kontraproduktiv. Sie erhöhen die Bürokratie, aber nicht den Milchauszahlungspreis“, sagt Eckhard Heuser, Hauptgeschäftsführer des Milchindustrie-Verbands (MIV) in Berlin.



„Im Übrigen sollte den Milcherzeugern nicht vorgegaukelt werden, dass solche Überlegungen realistisch seien. Änderungen der entscheidenden Gesetzeslage könnten nur auf EU-Ebene erfolgen. Und nationale Alleingänge auf freiwilliger Basis bringen, außer zusätzlichen Wettbewerbsnachteilen, nichts“, so Heuser weiter.



Milchpreismodelle mit einer besser bezahlten A-Quote und einer B-Quote werden gerade bei genossenschaftlich organisierten Molkereien nur wenig Anklang finden. Denn in Genossenschaften gilt zunächst einmal das Gleichheitsprinzip und das heißt auch, gleicher Basismilchpreis für alle.



Scharf kritisiert der Milchindustrie-Verband im Übrigen Forderungen nach einer Abschaffung der Andienungspflicht. „Der Andienungspflicht auf Erzeugerseite steht die Abnahmepflicht auf Verarbeiterseite gegenüber“, sagte Heuser. „Beides sind Kernelemente moderner organisierter Molkereiwirtschaft. Wer die Andienungspflicht in Frage stellt, der stellt zugleich gewachsene Strukturen, ausgewogene Partnerschaften und den Grundgedanken gegenseitiger Absicherung in Frage. Fällt die Andienungspflicht, fällt auch die Abnahmegarantie.“



Damit ginge für die Landwirte die Sicherheit verloren, die von ihnen produzierten Milchmengen auch in Zeiten schwieriger Marktlagen abgenommen, verarbeitet und verkauft zu bekommen.



„Die Politik“, so der Hauptgeschäftsführer, „sollte sich darauf konzentrieren, den freien Verkehr von Milch und Milchprodukten innerhalb der EU sicher zu stellen und den Zugang europäischer Milch und Molkereiprodukte auf Märkte außerhalb der EU zu ermöglichen.“

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