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Molkereiwechsel: Milcherzeuger sollen Steuern nachzahlen

Etwa 2.400 Milcherzeuger aus Nordrhein-Westfalen haben kurz vor Weihnachten unangenehme Post bekommen: Weil sie vor sechs Jahren von den Milchwerken Köln/Wuppertal (MKW) zu Campina gewechselt sind, sollen sie mehrere Tausend Euro Einkommenssteuer nachzahlen. Hintergrund: Zum 1.

Lesezeit: 2 Minuten

Etwa 2.400 Milcherzeuger aus Nordrhein-Westfalen haben kurz vor Weihnachten unangenehme Post bekommen: Weil sie vor sechs Jahren von den Milchwerken Köln/Wuppertal (MKW) zu Campina gewechselt sind, sollen sie mehrere Tausend Euro Einkommenssteuer nachzahlen.


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Hintergrund: Zum 1.Januar 2003 haben die MKW und Campina im wirtschaftlichen Sinne fusioniert. Allerdings war damals eine Verschmelzung nach deutschem Recht nicht möglich, weil Campina ihren Sitz in den Niederlanden hat. Deshalb sind die MKW zunächst in die Liquidation gegangen (Verkauf). Alle Mitglieder, die nun einen Antrag auf Mitgliedschaft bei Campina gestellt haben, haben zugleich ihren Anspruch gegen MKW auf den Verkaufserlös an Campina abgetreten. Vorteil: Sie mußten keine Mitgliederscheine bei Campina bezahlen.


Allerdings sind die Finanzämter in NRW und Hessen nun der Ansicht, dass durch diese "Fusion" erhebliche steuerliche Gewinne bei den Milcherzeugern entstanden sind. Grund: Die Finanzverwaltung hat ermittelt, dass der Verkaufswert von MKW etwa 10,50 € pro Mitgliedsschein bei Campina ausmacht. Sie will die betroffenen Landwirte nun so behandeln, als hätten sie einen Geldbetrag von 10,50 € pro Mitgliedschein erhalten. Das kann bei den Milcherzeugern zu hohen steuerlichen Gewinnen führen. Nicht betroffen sind so genannte 13 a-Landwirte.


Der Steuerschock ist selbstverständlich auf Kritik gestoßen. Deshalb fordern sowohl der Westfälisch-Lippische als auch der Rheinische Landwirtschaftsverband den Finanzminister auf, die Vorgehensweise zu überprüfen. Mitgliederscheine bei Campina dürften nur mit dem Betrag bewertet werden, zu dem sie auch verkauft werden können.


Unterdessen empfiehlt Steuerberater Arno Ruffler im aktuellen Landwirtschaftlichen Wochenblatt Westfalen-Lippe betroffenen Milcherzeugern, gegen die geänderten Einkommenssteuerbescheide Einspruch einzulegen. Der Einspruch müsse innerhalb eines Monats schriftlich beim Finanzamt vorliegen.


Milcherzeuger, die momentan immer noch Mitglied bei Campina sind, haben im Zuge der Fusion zu FrieslandCampina die Möglichkeit, die Mitgliederscheine von Campina auf einen niedrigeren Wert abzuschreiben. Der steuerliche Verlust würde sich auf das Wirtschaftsjahr 08/09 auswirken. Milcherzeuger, die Campina zwischenzeitlich verlassen haben, müssen laut Steuerberater Ruffer bedenken, dass sie bereits mit dem Austritt einen entsprechenen steuerlichen Verlust erzeugt haben.

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