Die neue Milch-Güteverordnung (Verordnung zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts) ist ab jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt sie automatisch nach sechs Monaten zum 1. Juli 2021 in Kraft. Die neue Verordnung regelt weiterhin die Untersuchung, Bewertung und Bezahlung der angelieferten Milch. Die Umsetzung des Milchgüterechts wird zukünftig jedoch bundeseinheitlicher erfolgen (top agrar berichtete).
Die wichtigsten Änderungen:
- Anpassung des Umrechnungsfaktors von 1,02 auf 1,03
- Schnelltest zur Hemmstoff-Prüfung verpflichtend und erweitert (sensiblere Tests)
Laut Verordnung sind sechs Gütemerkmale der Mich zwingend zu prüfen: der Fett- und Eiweißgehalt, die Gesamtkeimzahl, das Vorhandensein von Hemmstoffen, die somatischen Zellen sowie der Gefrierpunkt.