Mit der Neuregulierung des Milchmarktes will Neuseeland den Wettbewerb am heimischen Milchmarkt fördern.
Laut dem neuen „Milchindustrie-Restrukturierungsgesetztes“ muss das genossenschaftliche Molkereiunternehmen Fonterra wegen seiner monopolartigen Stellung rund 5 % seiner erfassten Milchmenge zu einem fixierten Preis an andere Verarbeiter des Landes abgeben, wenn diese das wünschen. Diese Regelung tritt gemeinsam mit strengeren Publikationspflichten am 1. Juni 2013 in Kraft.
Fonterra zeigt sich mit dem Ergebnis der Gesetzesnovellierung zufrieden. Zumal der Zugriff auf Fonterra-Milch auf drei Jahre befristet ist und am 1. Juni 2016 endet. Besonders positiv aufgenommen wurde die Regelung, dass die Wettbewerber in den saisonalen Spitzen mit der größten Milchproduktion Mindestmengen abnehmen müssen. „Die Beibehaltung der Abnahmepflicht für unabhängige Verarbeiter in der Hochsaison und das neue System zur Begrenzung der monatlichen Höchstabgabemengen sind ein guter Schritt vorwärts“, sagt der Fonterra-Vorsitzende John Wilson. (AgE)