Mit einer neuen Fördermaßnahme unterstützt Niedersachsen Investitionen in regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen oder in mobile Schlachtanlagen und Molkereien. Aktuell stehen 1,7 Mio. € bereit, die aus dem Maßnahmenpaket „Stadt.Land.ZUKUNFT“ stammen. Um dem Aspekt der Regionalität Rechnung zu tragen, müssen mindestens 50 % der bezogenen Waren aus einem Umkreis von maximal 75 km stammen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Mögliche Zuwendungsempfänger sind landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Sitz und Unternehmensstandort in Niedersachsen. Die Maßnahme ist Kleinst- und Kleinunternehmen vorbehalten.
Die Zuwendung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderung wird erst dann gewährt, wenn die Fördersumme 5.000 € übersteigt. Der Höchstbetrag liegt bei 100.000 €. Der Fördersatz beträgt 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sollte die Summe der beantragten Gelder die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel überschreiten, erfolgt die Vergabe nach bereits definierten Auswahlkriterien.
Förderanträge nimmt die zentrale Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Hannover entgegen.
Erster Antragsstichtag ist der 21. September 2022. Pro Jahr sind mehrere Antragsverfahren vorgesehen. Als nächster Stichtag folgt der 1. Dezember 2022.
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