Im Rahmen des NRW-Corona-Konjunkturprogrammes fördert NRW spezielle Investitionen. Diese können Landwirte ab dem 7. August 2021 beantragen. Das berichtet die Landwirtschaftskammer NRW:
Förderfähig sind:
- Anlagen zur Kühlung von Tierhaltungsanlagen
- Offene Tränken in Schweineställen
- Scheuerbürsten
- Vorrichtungen zur Bereitstellung von verzehrbarem organischem Beschäftigungsmaterial in Schweineställen
- Das Nachrüsten mit weichen oder elastisch verformbaren Bodenbelägen im Bereich der Kälber- und Mastbullenhaltung.Bei der Nachrüstung mit weichen oder elastisch verformbaren Bodenbelägen ist in der Mastbullenhaltung ein Mindestumfang von 2,25 m² je Mastbulle einzuhalten. Bei der Kälberhaltung ist die gesamte Bucht mit den Bodenbelägen nachzurüsten.
Das Land NRW unterstützt diese Investitionen mit 40 % der förderfähigen Ausgaben. Der Mindestförderbetrag beläuft sich auf 1.000 €. Innerhalb drei Jahre können bis zu 20.000 € Unterstützungshilfen beantragt werden. Alle genannten Vorhaben sind inklusive Montagekosten förderfähig. Im Rahmen der Antragsstellung sind jeweils drei Vergleichsangebote vorzulegen. Bei Direktkäufen und Auftragswerten von weniger als 7.500 € (Betrag ohne Mehrwertsteuer) kann generell auf das Einholen von Vergleichsangeboten verzichtet werden. Die Zuwendungshöhe wird anhand des wirtschaftlichsten Angebots festgelegt.
Der Antrag und die erforderlichen Nachweise müssen bei der jeweiligen Kreisstelle eingereicht werden. Die Bewilligung der Anträge erfolgt nach der Eingangsreihenfolge. Erst nach erteilter Bewilligung darf mit der beantragten Maßnahme begonnen werden.
Alle Infos und die Richtlinien zum Antragsverfahren finden Sie unter: www.recht.nrw.de
Alle Formulare sowie weitere Hinweise zum Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer:www.landwirtschaftskammer.de