QM-Milch hat die „Futtermittelvereinbarung über den Einsatz von Futtermitteln in der Milcherzeugung“ überarbeitet.Eine wichtige Neuerung sei die Streichung der Unbedenklichkeitsbescheinigung.Diese ist ab 1. Januar 2020 nicht mehr gültig.
Bisher konnten Unternehmen, die Futtermittel an Milcherzeuger verkaufen, über eine Selbsterklärung die Unbedenklichkeit ihrer Produkte bescheinigen.Nun müssen alle Hersteller und Händler von Futtermitteln bei anerkannten Standardgebern für Futtermittel (QS, von QS anerkannte Standards, GMP+ International) zertifiziert sein, um ihre Erzeugnisse in das QM-Milch-System zu liefern. Die Unternehmen müssen zudem die Anforderungen der Futtermittelvereinbarung anerkennen und werden in zentralen Listen registriert.
Durch die Teilnahme an einem anerkannten Zertifizierungssystem würden die Futtermittelunternehmen strengen Vorgaben und einem kontinuierlichen Monitoringprogramm unterliegen. Somit will QM-Milch die Sicherheit von Futtermitteln in der Milcherzeugung erhöhen.
Die neue Futtermittelvereinbarung und die Listen der lieferberechtigten Futtermittelunternehmen finden Sie hier.