Aktuell berate eine QS-Arbeitsgruppe über die Einbindung aller Rinderhalter in das Monitoring. Der Bundesverband für praktizierende Tierärzte weise darauf hin, dass mit der Evaluierung des Arzneimittelgesetztes eine verpflichtende Meldung möglich werden könnte.
Bisher müssen nur Antibiotikagaben bei Mastkälbern erfasst werden. Rund 900 Rinderhalten würden aber die QS-Datenbank bereits zur Erfassung und Weiterleitung der Daten aus eigenem Interesse nutzen. Ziel sei es nun, jeden Antibiotikaeinsatz in einer zentralen Datenbank zu erfassen.
Im Weitern soll ein Fachausschuss mit Vertretern der Rinderhaltung und der Tierärzteschaft stattfinden, um ein Konzept zu erstellen.