Aufgepasst: Die Antragsfrist für Verkaufsangebote und Kaufgesuche für die nächste Milchquotenbörse endet am Freitag, den 1. Oktober. Als Handelstermin ist der 2. November angesetzt. Das berichtet Dr. Renze-Westendorf im Landwirtschaftlichen Wochenblatt Westfalen-Lippe.
Verkaufswillige Quotenbesitzer sollten sich deshalb beeilen. Sie müssen bis zum Ende der Frist das Antragsformular und eine Bescheinigung der Molkerei über die noch im laufenden Quotenjahr belieferbare Referenzmenge einreichen. Außerdem muss bestätigt werden, dass eventuelle Ansprüche bei der Rückgewähr von Pachtflächen berücksichtigt wurden. Zudem muss die LWK attestieren, dass dem Verkäufer die Referenzmenge rechtmäßig zusteht und prüfen, ob eventuell Verpächteransprüche bestehen. Die Landesstelle kontrolliert, ob von der Quote noch Abzüge vorzunehmen sind, zum Beispiel weil Mindestbewirtschaftungsfristen nicht eingehalten wurden.
Für die Teilnahme am Verkaufsverfahren wird eine Gebühr in Höhe von 60 € erhoben. Kaufinteressenten müssen neben dem Antragsformular eine Bankbürgschaft vorlegen, die das Kaufgebot komplett abdeckt.