Der bisher für die Agrarinvestitions-Förderung (AFP) nötige Quotennachweis wird rückwirkend zum 1.1.2007 abgeschafft.
Diese Entscheidung traf der ELER-Ausschuss der EU gestern auf seiner Sitzung. Damit muss bei der Beantragung von Förderanträgen keine Quote mehr nachgewiesen werden.
Der Beschluss muss zwar noch in eine nationale Durchführungs-Verordnung überführt und im Amtsblatt veröffentlicht werden, um Gesetzeskraft zu haben, doch das ist vermutlich nur noch eine Frage der Zeit. Erfahrungsgemäß wird das in etwa zwei Monaten der Fall sein.
Der DBV begrüßt die Entscheidung, da damit künftig für die Betriebe eine unnötige Kostenbelastung wegfalle. Mit dem Beschluss haben viele in der Branche gerechnet, überraschend ist aber, dass sogar das Förderjahr 2007 rückwirkend vom Quotennachweis befreit wird.