Nach den Schafen und Ziegen will die Europäische Kommission die elektronische Einzeltierkennzeichnung jetzt auch bei Rindern voranbringen. Die Maßnahme soll von Seiten der EU freiwillig bleiben. Die Mitgliedstaaten erhalten jedoch das Recht, selbst zu entscheiden.
Ziel ist eine weitere Verbesserung der Lebensmittelsicherheit und der Tiergesundheit durch eine genauere Rückverfolgbarkeit von Tieren und Produkten. Künftig sollen Rinder entweder nach den bestehenden Vorschriften mit zwei herkömmlichen Ohrmarken oder alternativ mit einer konventionellen Ohrmarke und einem von der EU zugelassenen elektronischen Mikrochip ausgestattet werden. Der Chip kann wahlweise mit einer weiteren Ohrmarke angebracht, als Bolus verschluckt oder unter die Haut injiziert werden.
Durch die elektronische Erfassung soll für Landwirte die Papierarbeit und Bearbeitungszeit deutlich sinken. Allerdings würden auch zusätzliche Kosten entstehen, wodurch beispielsweise Kleinerzeuger benachteiligt werden können. Insbesondere deshalb soll die Anwendung zumindest auf europäischer Ebene vorerst freiwillig bleiben.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht für Deutschland keinen Handlungsbedarf. Das bisherige System sei völlig ausreichend. Das Papier werde derzeit im Bundeslandwirtschaftsministerium geprüft. (AgE)
vgl.:
Brüssel stellt elektronische Kennzeichnung für Rinder vor (31.8.2011)