Die Rinder-Salmonellose-Verordnung (RindSalmV) gilt ab sofort in Bayern nicht mehr. Das gab das zuständige Ministerium bekannt. Nachdem vor wenigen Wochen die Behandlungsabstände für Blutuntersuchungen auf BHV1 bei Mutterkühen verändert wurden, zieht das bayerische Ministerium nun mit dieser Maßnahme für Milchviehhalter und Bullenmäster nach.
Die Basis für diese Anpassungen bildet das neue EU-Tiergesundheitsrecht. Dort ist die Salmonellose der Rinder nicht gelistet. Daher sind auf EU-Ebene keine staatlichen Maßnahmen zur Seuchenprävention und -bekämpfung festgelegt. Nationale Maßnahmen sind in diesen Fällen nur dann EU-rechtskonform, wenn eine Seuche ein erhebliches Risiko für die Gesundheit gehaltener Landtiere darstellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) kommt in einer Stellungnahme jedoch laut dem Ministerium zu dem Ergebnis, dass die Rinder-Salmonellose kein erhebliches Risiko für die Gesundheit der Rinder in Deutschland darstellt.