Die Lieferbeziehung zwischen Erzeuger und Molkerei war ein großes Diskussionsthema auf dem Berliner Milchforum. Die Änderungen des Artikels 148 der Gemeinsamen Marktordnung zu Jahresbeginn haben der Debatte neuen Schub gegeben.
Die EU hat bei den Omnibus-Änderungen zum 1.1.2018 auch Veränderungen am Artikel 148 vorgenommen. Jeder Milcherzeuger hat jetzt das Recht auf einen Vertrag, der u.a. Preis, Menge usw. regelt. Genossenschaften sind befreit, sofern deren Statuten diese Punkte regeln, erläuterte Dr. Jens Schaps, Abteilungsleiter Generaldirektion Landwirtschaft der Europäischen Kommission.
Zudem gebe es eine weitere wichtige Neuerung: Jetzt könnten die Mitgliedstaaten vorschreiben, dass Molkereien und Erzeuger einen schriftlichen Vertrag abschließen müssen, der den Preis für eine bestimmte Liefermenge definiert.
In ihrer Festrede hatte die neue Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner nicht ausgeschlossen, dass Deutschland davon Gebrauch macht. Ähnlich wie ihr Vorgänger Schmidt mahnte sie die Branche, ihre Lieferbeziehung moderner zu gestalten. Das sei im Koalitionsvertrag verankert. Wenn die Branche selbst keine Ergebnisse liefere, könnten die Länder Druck machen, den Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung zu ziehen. Dann würde es staatliche Vorgaben geben.
Dagegen wehrt sich der Milchindustrie-Verband (MIV) in aller Deutlichkeit. „Wenn der Staat uns zwingen möchte, Preis und Menge im Voraus mitzuteilen, erreicht er, dass „Mondscheinpreise“ abgegeben werden“, sagte Hauptgeschäftsführer Eckhard Heuser. Er erwartet von der neuen Bundesregierung Vernunft und wissenschaftliche Begleitung bei eventuellen Gesetzesvorhaben in diese Richtung.
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