Die Kennzeichnung für echte Milchprodukte dürfe nicht ausgeweicht werden.
Die Bezeichnung "Milch" sei durch die EU-weit geltende Bezeichnungsschutzverordnung geschützt und tierischen Produkten vorbehalten. Ausnahmen seien nur unter eng gefassten Voraussetzungen möglich. Ganz bewusst gehöre der Begriff "Sojamilch" nicht zu den Ausnahmen, so dass eine derartige Produktbezeichnung für Sojagetränke unzulässig sei.
Der DBV spricht sich vor diesem Hintergrund strikt gegen eine Ausweitung des Begriffs "Milch" auf Sojagetränke aus. Die Beibehaltung diene auch dem Verbraucherschutz, betonte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born. Milch sei unerlässlicher Bestandteil einer gesunden Ernährung insbesondere von Kindern und Jugendlichen.