Ab 22. November wird die Behandlung von Haustieren und Vieh deutlich teurer. Dann gilt die neue Gebührenordnung bei den Tierärzten; Die Kosten für die Untersuchung von Katzen sollen beispielsweise um 160 % steigen, berichtet die Augsburger Allgemeine Zeitung.
Schaut sich der Veterinär einen Hund an, werden dafür derzeit noch 13,47 € fällig, künftig sind es 23,62. Die Kosten für Impfungen bei Hund und Katze verdoppeln sich beinahe von 5,77 € auf 11,50 €.
Grundlage für die Neufassung der Gebührenordnung war eine wissenschaftliche Analyse der Kosten für die Veterinärmedizin, die das Landwirtschaftsministerium in Auftrag gegeben hatte. Für Uwe Tiedemann, den Präsidenten der Bundestierärztekammer, war die Anpassung längst überfällig, um sicherzustellen, dass eine Tierarztpraxis wirtschaftlich geführt werden kann. Das letzte Mal war der Gebührenkatalog 1999 grundlegend angefasst worden, dazwischen gab es nur pauschale Anpassungen.
Landwirte sauer
Unverständnis für die neuen Preise ernten Tierärzte und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) von den Landwirten. „Die erneute, deutliche Anhebung der Gebühren ist nicht akzeptabel und wird dazu führen, dass einige Bauern sich eine tierärztliche Versorgung kaum mehr leisten können“, sagte der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Udo Hemmerling, der Augsburger Allgemeinen Zeitung. In vielen Betrieben sei die wirtschaftliche Situation wegen des Preisauftriebs bei Futter, Energie und Diesel sehr angespannt.
Der Bauernverband hat sich die künftigen Kosten für Nutztiere genauer angesehen. Demnach werden 84 % der ärztlichen Leistungen teurer, nur 14 % werden günstiger. Einzelne Behandlungen für Schweine, Rinder und Pferde kosten ab Ende November 60 % mehr.
Die Untersuchung eines Pferdes wird demnächst 30,78 € kosten und damit über 10 € mehr als bisher. Bei Mastschweinen sind es 15,39 € statt 9,62 € und bei Rindern 20,54 € statt 12,84 €.
Für die Bauern wird es wegen der Preiserhöhungen in der Gebührenordnung attraktiver, mit einem Tierarzt Verträge über die ärztliche Betreuung ihres Bestandes zu schließen, die von den Preisvorgaben abweichen können.