Das teilt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit. Nach der Tiertransportverordnung müssten alle Tierhalter, die im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit Tiere über 65 km transportieren, einen Befähigungsnachweis vorweisen können.
Der Nachweis sei beim zuständigen Veterinäramt zu beantragen.Wer seit 2007 einen Abschluss als Landwirt, Tierwirt oder Pferdewirt gemacht hat, oder ein Hochschulstudium im Bereich Landwirtschaft und Tiermedizin, müsse nur das Abschlusszeugnis vorzeigen. Für alle anderen sei vorab ein Lehrgang zu absolvieren. Der Befähigungsnachweis sei in der Regel nicht befristet.
Jungen Landwirten empfiehlt die Landwirtschaftskammer den Nachweis direkt nach Abschluss der Ausbildung zu beantragen. Die Schwelle von 65 km sei gerade bei Zuchttierkäufen schnell überschritten.
Für Transportfahrten bis 8 Stunden (Ausland) und 12 Stunden (innerhalb Deutschlands) sei zusätzlich eine Zulassung als Transportunternehmer Typ 1 notwendig. Diese beantragt der Betriebsleiter befristet für 5 Jahre.
Transportpapiere, Befähigungsnachweis und Zulassungen seien als Begleitdokumente mitzuführen. Dies könne beispielsweise auf Auktionen überprüft werden.